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Förderung für die Anschaffung
des Tablets

Wie nutze und beantrage ich die staatliche Förderung?
  • Bestellung durch die Eltern  vom 17.03.2025 bis zum 30.04.2025
  • Förderung des Freistaats Bayern in Höhe von maximal 350 € 

Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses:

  • Ihr Kind besucht die teilnehmende Jahrgangsstufe (SJ 2024/25 - Jahrgangsstufe 7)
  • Kauf erfolgt im Beschaffungszeitraum
  • Gerät erfüllt die technischen Mindestkriterien der Schule:

       1. Geräteklasse:

           Tablet mit mindestens 10 Zoll Bildschirmgröße und einem Speicher von mindestens 64 GB

       2. Betriebssystem:

           iPadOS (kompatibel mit Version 18)


Antragstellung 

  • Antragsstellung per  Online-Formular  (www.dsdz.bayern.de)
  • Förderantrag online direkt nach Erhalt der Rechnung stellen
  • Förderantrag + Kaufbeleg + Zahlungsbeleg (auf den Namen der Erziehungsberechtigten)

Belege:

Entweder: Rechnung mit einem Vermerk des Händlers, dass diese bereits bezahlt wurde (gilt als Kauf- und Zahlungsbeleg).

Oder: Auftragsbestätigung (von ACS) mit einem separaten Zahlungsbeleg (z. B. Kontoauszug)

Achtung:
Eine Versandbenachrichtigung o. Ä. ist nicht ausreichend.

  

 

Förderfähig sind:

  • Tablet
  • Eingabestift
  • Ladegerät


Nicht förderfähig sind:

  • Schutzfolie, Hülle oder Tasche
  • Versicherung, Einrichtungskosten,
  • Garantieverlängerung oder Kosten für Software usw.
  • Kopfhörer

 

Bitte achten Sie darauf, dass das Zubehör einzeln ausgewiesen sein muss und der

Endpreis im Förderantrag um evtl. nicht förderfähige Bestandteile gekürzt angegeben wird!

Über die folgenden Links erhalten Sie Zugang zum Online-Formular und zu weiteren Informationen zum Förderantrag sowie einem Erklärvideo: