Skip to main content

Internetkriminalität und Cybermobbing

Dagegen sollte man etwas tun!

 

Der Polizeibeamte Gregor Urbanczyk von der PI Vilsbiburg sensibilisierte die SchülerInnen der 7. Klassen der Realschule Vilsbiburg für das ständig wachsende und von vielen enorm unterschätzte Gefahrenpotential aus dem Internet und in den Social Media.

Unsere Jugendlichen sind, was die Ausstattung mit Computer, i-pads, Handys, smart- und i-phones betrifft, in der Regel auf dem allerneuesten Stand, sie nutzen eine unglaubliche Fülle von apps, sind fix, schnell und spontan im Handling, doch leider oft sehr gedankenlos, in schlimmen Fällen sogar bösartig, was Wortwahl und Versendung von Bildern in den Social Media betrifft. Die Medienlandschaft hat sich gravierend verändert. Klassische Medien, wie Zeitung, Radio, Fernsehen und Film geraten ins Hintertreffen und werden zunehmend von den Social Media ersetzt. Doch es stellt sich unweigerlich die Frage: Dürfen Jugendliche alles, was sie können oder nicht? Ab wann hat man es mit Straftaten zu tun, die verfolgt werden müssen?

Niemand ist vor Internetkriminalität und Cybermobbing sicher. Je früher die Jugendlichen damit konfrontiert werden, desto besser. Die Realschule Vilsbiburg möchte ihren Teil zu einer möglichst frühen Aufklärung der Jugendlichen hinsichtlich dieses brisanten Themengebietes beitragen: Die SchülerInnen sollen möglichst früh wissen, ab wann eine Straftat vorliegt und eine Strafverfolgung ausgelöst wird – ganz abzusehen von den schweren psychischen Leiden der Opfer.

Deshalb kam Gregor Urbanczyk, ein junger Polizeibeamter der PI Vilsbiburg, in die Realschule und nahm sich für jede der 7. Klassen jeweils drei Stunden Zeit, um den ungefähr 13jährigen SchülerInnen die Schattenseiten der vielgelobten digitalen Welt vor Augen zu führen. Gregor Urbanczyk – er ließ seine Uniform zu Hause und kam mit Jeans und T-shirt - machte dies nicht mit erhobenem Finger, sondern er wählte die Form eines Sitzkreises, um mit den Jugendlichen in lockerer Form ins Gespräch zu kommen und ihnen mittels heikler Fallbeispiele aufzuzeigen, ab wann kriminelles Verhalten vorliegt. In der ersten der drei Stunden durfte der Klassenleiter zuhören, in den verbleibenden zwei Stunden waren der Polizeibeamte und die Jugendlichen unter sich. In diesen zwei Stunden konnten, durften und sollten sie sagen und fragen, was ihnen unter den Nägeln brannte.

Gregor Urbanczyk legte den Schwerpunkt in der ersten Stunde auf die verschiedenen apps, in denen vor allem Fotos verschickt werden - Fotos von sich selbst, aber auch von anderen Personen, eine sehr heikle Geschichte. Der Messangerdienst whatsapp wird von fast allen Kindern und Jugendlichen genutzt, obwohl dieser erst ab 16 Jahre freigegeben ist. Filme werden auf netflix und sky geschaut, obwohl auch da sehr viele erst ab 16 oder 18 Jahren freigegeben sind. Karten für die Playstation dürfen erst ab 18 Jahren gekauft werden, doch ist es für viele Jugendliche überhaupt kein Problem, an diese Karten heranzukommen. Haben die Eltern ihr ausdrückliches „placet“ dazu gegeben?

Anhand zweier genauestens durchgesprochener Fallbeispiele für Cybermobbing wurde den Jugendlichen klar, dass hier höchste Vorsicht und Mitdenken erforderlich ist. Gerade auch unter Jugendlichen, die ihre Freunde noch häufig wechseln, ist man mit Beleidigungen nicht gerade zimperlich und schnell kann daraus ein abscheulicher Mobbingfall werden. Von einer Beleidigung zu einer schweren Straftat mit Erpressung ist der Weg oft nicht weit, weil diese mittels der digitalisierten Welt sehr einfach und schnell mittels Fotomontage – häufig mit Nacktfotos – begangen werden kann.

Auch extremistisches Gedankengut und verbotene Symbole müssen, wenn sie öffentlich gemacht werden und damit auch wieder in den Social Media für Jugendliche leicht zugänglich sind, sofort von der Polizei verfolgt werden. Alle Handlungen, die darauf abzielen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen sind extremistisch und eine Straftat. Der Polizeibeamte unterliegt dem Legalitätsprinzip, d. h. wenn er Kenntnis von einer (möglichen) Straftat hat, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Also, Augen auf im Internet! Internetkriminalität und Cybermobbing brauchen wirklich coole Jungs und Mädels nicht!

 

Maria Gerteisz, M.A., StRin (RS)

 

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.